Aufbahrungen und Trauerfeiern können an unterschiedlichen Orten stattfinden.
So z. B. in der Kirche, in der Friedhofshalle oder in unserer hauseigenen Trauerhalle.
Für einige Orte sind Sondergenehmigungen vom örtlichen Ordnungsamt und natürlich das Einverständnis des „Hausherrn“, z. B. des Priesters notwendig. Natürlich übernehmen wir die Besorgung der nötigen Genehmigungen gerne.